Liebe Angehörige, liebe Besucher,

Es gibt aktuell keine Einschränkung der Besucheranzahl oder der Besuchshäufigkeit.

Folgende Corona-Maßnahmen sind jedoch zu beachten:

  • In der gesamten Einrichtung ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen.

Weiterhin bleiben folgende Regelungen bestehen:

  • Bei Betreten der Einrichtung ist unaufgefordert eine Händedesinfektion durchzuführen.
  • Sie müssen während des Besuchs einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten.

Der Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sofern es sich um Angehörige gerader Linie (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder), Geschwister und deren Nachkommen (z.B. Neffen, Nichten) einschließlich deren Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Partnern) handelt.

  • Bei jedem Besuch müssen Sie sich unaufgefordert an bei einer Pflegekraft anmelden, um eine vollständig ausgefüllte Datenerfassung abzugeben (dies gilt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber Gesundheitsamt oder Ortspolizeibehörde).

Die Einrichtung ist verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erfassen (Name des Besuchers, Datum/Uhrzeit des Besuchs, besuchter Heimbewohner, Kontaktdaten wie z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), um bei einem Auftreten einer Infektion möglichst schnell alle Kontaktpersonen ermitteln zu können. Die erhobenen Daten werden nach 4 Wochen gelöscht.

Bitte bringen Sie zu den Besuchen dazu einen eigenen Kugelschreiber und wenn möglich die zuvor ausgedruckte Datenerfassung mit (bei Bedarf können Sie sich ein Formular aushändigen lassen, das Sie bitte mit eigenem Kugelschreiber noch vor Betreten der Station ausfüllen und einer Kollegin aushändigen).

  • Die Bewohnerinnen und Bewohner können die Einrichtungen verlassen. Sie haben das Verlassen sowie unverzüglich die Rückkehr in der Einrichtung anzuzeigen. Bei der Rückkehr ist beim Einlass eine Händedesinfektion durchzuführen. Die Bewohnerinnen und Bewohner können nach Verlassen der Einrichtung ohne Einschränkung im Gemeinschaftsleben teilnehmen.
  • Bei Bewohnern mit SARS CoV 2 Infektion oder -Verdacht ist nur ein Besuch mit Einverständnis der Einrichtung und unter Einhaltung weiterer erhöhter Schutzmaßnahmen möglich. Besuche können von der Einrichtung auch ausgeschlossen werden.
  • Bitte sehen Sie von Besuchen ab, wenn Sie Fieber haben oder Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen. Sollten Sie eine SARS CoV 2 Infektion haben oder Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen Sie nicht zu Besuch kommen.

Bitte beachten Sie, dass immer noch ein hohes Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus besteht.

Um dieses Risiko zu verringern, bitten wir Sie, wenn immer möglich sich mit Ihren Angehörigen im Freien zu treffen.

Wir bitten weiterhin um Mithilfe, unsere Bewohner und ihre Angehörige und unsere Mitarbeiter zu schützen.


WEITERE INFORMATIONEN

Die aktuelle Hygieneunterweisung können Sie online abrufen: Hygieneunterweisung

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Durchführung von Corona-Schnelltests.